Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bei Auftrags- und Lieferbestätigung über 1000,- Euro Warenwert wird eine Anzahlung von 1/3 fällig.
Das 2/3 ist fällig bei Lieferung, das letzte Drittel sofort nach erfolgter Endmontage
bzw. erfolgen Zwischenrechnungen nach Bauabschnitt.
Zusatzarbeiten, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert nach Aufwand berechnet.

Falls nicht im vorstehenden Text andere Bedingungen festgelegt sind,
werden die nachfolgenden anerkannt und sind verbindlich.
Mündliche Abmachungen haben nur Gültigkeit, wenn diese von uns schriftlich bestätigt sind.

1. Die angegebenen Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, Teillieferung und Teilberechnungen bleiben vorbehalten. Höhere Gewalt und damit zusammenhängende Ereignisse sowie Störungen politischer und wirtschaftlicher Natur, Streik, Rohstoff- und Warenmangel oder Störung im Betrieb der Zulieferer berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag oder entsprechende Verlängerung der Lieferfrist.
Schadensersatzansprüche wegen Verzug der Lieferung oder wegen Rücktritt sind ausgeschlossen.
Für eigene statische Berechnungen, und Bauauflagen (Baugenehmigung) ist die Firma nicht haftbar.

2. Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.

3. Beanstandungen wegen Menge, Maße und Beschaffenheit der Ware können bei Verlust von Schadensersatzansprüchen nur innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden.
Bei begründeten Beanstandungen behält sich der Verkäufer, Ersatzlieferungen oder Gutschrift nach seiner Wahl vor, lehnt aber alle Ansprüche auf Schadensersatz von Arbeitslöhnen, Frachten und andere Kosten ab.
Bei persönlicher Besichtigung der Ware durch den Käufer gilt die Ware in Bezug
auf Menge und Beschaffenheit als anerkannt.

4. Wenn nicht anders vereinbart, hat die Zahlung, Endbetrag nach Rechnungsdatum in bar ohne Abzug zu erfolgen. Kommt der Käufer beim Verkäufer in Zahlungsverzug, wird der Kaufpreis sofort fällig. Dasselbe gilt, wenn die Unsicherheit seiner Vermögenslage durch Konkurs gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich, Wechselprotest, Klagen usw. bekannt wird.
Will der Käufer mit Wechsel zahlen, so bedarf dieses einer besonderen Vereinbarung.
Wechsel oder Schecks werden nur unter Vorbehalt ihrer Einlösung angenommen und gelten nicht als Zahlung.

5. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbindung, insbesondere auch einen Kontokorrentsaldo bezahlt hat.

6. Bei gleichzeitig beantragter Finanzierung wird diese Auftragsbestätigung erst gültig
nach bindender Zusage der Finanzierung.
Die Lieferung der Materialien erfolgt spätestens 3 Monate nach Auftragserteilung automatisch,
es sei denn, ein Termin ist schriftlich vereinbart.
Bei erfolgter Anzahlung gilt die gegengezeichnete Auftragsbestätigung gleichzeitig als Quittung.
Sollte der Auftrag, aus welchen Gründen auch immer, vom Auftraggeber storniert werden,
werden 30% der Auftragssumme als Aufwandentschädigung fällig,
es sei denn, der Auftraggeber weist eine niedrigere Schadenssumme nach.

7. DSGVO
Mit Unterschreiben diesen Vertrags stimmen Sie als Käufer/in / Auftraggeber/in den allgemein in Kraft stehenden Gesetzen der Datenschutzgrundverordnung zu.
Diese beinhalten das Verarbeiten Ihrer personenbezogenen Daten für die vertraglich zu regelnden Angelegenheiten.
Um Sie zuordnen zu können, benötigen wir Ihren Vor- und Nachnamen, Ihre Adresse samt aktuellem Wohnort sowie eine Kontaktmöglichkeit wie eine E-Mail Adresse oder eine Mobil- oder Festnetznummer.

8. Mit der Übergabe dieser Verkaufsbedingungen erklärt sich der Käufer mit allen Punkten einverstanden. Ein Abschluss dieser Bedingungen macht diese für alle weiteren Abschlüsse mit dem betreffenden Käufer rechtswirksam, auch wenn sie für den Einzelfall nicht besonders vereinbart sind. Erfüllungsort für beide teile ist Soest.
Gerichtstand für jeden aus dem Vertrag entstehenden Rechtsstreit, auch für etwaige Wechsel- und Scheckklagen, ist Soest.